Möchten Sie die Traversflöte erst kennenlernen, bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden? Dann vermiete ich Ihnen gerne ein Instrument

Bitte beachten Sie, dass bei einer Vermietung ins Ausland Zoll- und andere ansehnliche Nebenkosten in beiden Richtungen anfallen.

Mietbedingungen (Stand Oktober 2026)

  • Die Miete beträgt pro Monat CHF/€ 50,00-/ pro Monat.
  • Die Mindest-Mietdauer beträgt 3 Monate, die bei Mietbeginn zu bezahlen sind; die maximale Mietdauer ist unbeschränkt.
  • Die Mietdauer kann formlos durch Einzahlen verlängert werden (für einen oder mehrere Monate).
  • Der Mietvertrag kann jederzeit auf das Ende des laufenden Miet-Monats gekündigt werden.
  • Das Mietinstrument ist musikalisch einwandfrei, kann aber leichte Grbrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen und ist in der Regel nicht verkäuflich.
  • Anrechung des bezahlten Mietbetrags bei Kauf eines Instruments auf Anfrage.
  • Der normale Unterhaltsservice des Instruments wird von mir übernommen, dagegen muss ich fahrlässig entstandene Schäden belasten. eine allfällige Versicherung ist Sache des Mietnehmers.
  • Zahlungsdetails: Bar, Twint, Konto in CHF oder €

 

Für den Anfang empfehle ich J.F. Engelhard in 415 oder 440 Hz.