Möchten Sie die Traversflöte erst kennenlernen, bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden? Dann vermiete ich Ihnen gerne ein Instrument
Bitte beachten Sie, dass bei einer Vermietung ins Ausland Zoll- und andere ansehnliche Nebenkosten in beiden Richtungen anfallen.
Mietbedingungen (Stand Oktober 2026)
- Die Miete beträgt pro Monat CHF/€ 50,00-/ pro Monat.
- Die Mindest-Mietdauer beträgt 3 Monate, die bei Mietbeginn zu bezahlen sind; die maximale Mietdauer ist unbeschränkt.
- Die Mietdauer kann formlos durch Einzahlen verlängert werden (für einen oder mehrere Monate).
- Der Mietvertrag kann jederzeit auf das Ende des laufenden Miet-Monats gekündigt werden.
- Das Mietinstrument ist musikalisch einwandfrei, kann aber leichte Grbrauchsspuren oder Beschädigungen aufweisen und ist in der Regel nicht verkäuflich.
- Anrechung des bezahlten Mietbetrags bei Kauf eines Instruments auf Anfrage.
- Der normale Unterhaltsservice des Instruments wird von mir übernommen, dagegen muss ich fahrlässig entstandene Schäden belasten. eine allfällige Versicherung ist Sache des Mietnehmers.
- Zahlungsdetails: Bar, Twint, Konto in CHF oder €
Für den Anfang empfehle ich J.F. Engelhard in 415 oder 440 Hz.